Für jeden FH-Studiengang wird eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen vergeben. Gibt es mehr BewerberInnen als Studienplätze, so wird ein Auswahlverfahren
durchgeführt. Die Gestaltung des Verfahrens ist von Studiengang
zu Studiengang verschieden. Nähere Informationen dazu können beim jeweiligen Studiengang erfragt werden (siehe FH-Websites).
Meist bildet ein schriftlicher Potenzialtest die Grundlage zur Aufnahme im Studium. Er dient dazu, die Eignung und Begabung der BewerberInnen für das gewählte Fachgebiet festzustellen. Potenzialtests werden häufig in Multiple-Choice-Form und EDV-gestützt durchgeführt. Anhand von Persönlichkeitstests
wird versucht, einzelne Persönlichkeitsmerkmale bzw. die Charakterstruktur
der BewerberInnen zu erfassen.
Ein persönliches Gespräch/Interview ist meist fixer Bestandteil des Bewerbungsverfahrens.
Häufig werden Fragen zur Studienmotivation, zu beruflichen Zielen und zu Fähigkeiten und Kenntnissen der BewerberInnen gestellt.
Weitere Auswahlmethoden sind Präsentationen, Rollenspiele, Gruppenarbeiten
etc. Häufig werden auch mehrere Methoden in Form eines Assessment Centers kombiniert. Oft werden dabei Aufgaben gestellt, die unter Zeitdruck und unter Beobachtung zu lösen sind.
Als Auswahlkriterien können weiters die Beurteilungen in bisherigen Abschlusszeugnissen
(Maturazeugnis, Lehrabschlusszeugnis) sowie facheinschlägige
Berufserfahrung gelten. Manche FH-Studiengänge verzichten allerdings bewusst darauf, Schulnoten in die Bewertung und Auswahl der BewerberInnen einzubeziehen.
Als Vorbereitung empfiehlt es sich generell, genau zu überlegen, warum man gerade ein bestimmtes Studium wählen möchte. BewerberInnen sollten sich darüber hinaus über die Studieninhalte und das künftige Berufsfeld informieren.
Auswahlverfahren
FH-Studiengänge
Berufsbegleitende Studien
Übersteigt die Zahl der BewerberInnen für Studiengänge die Anzahl der
Studienplätze, so wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Als Auswahlkriterien
können die Beurteilungen in bisherigen Abschlusszeugnissen, die
Beteiligung an Weiterbildungsveranstaltungen sowie einschlägige Berufserfahrung
gelten. Ein schriftlicher Test und ein Aufnahmegespräch mit der
Aufnahmekommission bzw. den LeiterInnen der Weiterbildungsprogramme
dienen der Abklärung der Motivation und geben den StudienbewerberInnen
die Möglichkeit, zusätzlich relevante Fähigkeiten und Kenntnisse sowie die
persönlichen Beweggründe für die Aufnahme eines Ausbildungsprogrammes
darzustellen.
Im Auswahlverfahren für berufsbegleitende Weiterbildungsprogramme wird besonderes Augenmerk auf die persönliche Belastbarkeit sowie die berufliche und private Situation der AufnahmewerberInnen gelegt, um die Vereinbarkeit von Studium und sonstigen Verpflichtungen zu prüfen.
Im Auswahlverfahren für berufsbegleitende Weiterbildungsprogramme wird besonderes Augenmerk auf die persönliche Belastbarkeit sowie die berufliche und private Situation der AufnahmewerberInnen gelegt, um die Vereinbarkeit von Studium und sonstigen Verpflichtungen zu prüfen.

