Der FHR besteht noch bis zum 31.8.2012. Mit Inkrafttreten des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) wird die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria – AQA.Austria eingerichtet, die für die externe Qualitätssicherung im Hochschulbereich (Fachhochschulen, Universitäten, Privatuniversitäten) zuständig ist.
Der FHR ist für die externe Qualitätssicherung des FH-Sektors zuständig. Die 16 Mitglieder werden vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ernannt. Die Kompetenzen des FHR sind die Akkreditierung von FH-Studiengängen sowie die Evaluierung von FH-Institutionen, die Verleihung und Anerkennung akademischer Grade, die Förderung der Ausbildungsqualität
und der Innovationsfähigkeit im FH-Sektor, die Beobachtung des FH-Sektors hinsichtlich seiner Kohärenz mit dem Bildungs- und Beschäftigungssystem,
die Beratung des BMWF sowie die Berichterstattung und statistische Informationserfassung.
www.fhr.ac.at
FHR – Österreichischer Fachhochschulrat
Studiengangsanerkennung
FH-Studiengänge werden vom FHR für einen Zeitraum von fünf Jahren akkreditiert.
Eine positive Anerkennung setzt Kriterien wie z.B. Arbeitsmarktbedarf, die Beschreibung beruflicher Tätigkeitsfelder sowie des Qualifikationsprofils, ein pädagogisch-didaktisches Ausbildungskonzept, die Darstellung des Curriculums,
Lehr- und Forschungspersonal voraus.

